dasgym.de - Heinz B. - 30-10-2014 22:15:44 : War auf Urlaub hier. Man hat mir ein tolles Angebot gemacht. Supertolle Leute und tplle Atmosphäre. Bin im nächsten Urlaub sicher wieder da!
Nochmals vielen Dank
Heinz B.
moebelspot24.de - Susanne - 30-10-2014 00:13:07 : Vor MONATEN bestellte ich dieses Boxspringbett und die Ware entsprach nicht der Beschreibung, der Kundenservice entschuldigte sich und wollte die reklamierte Ware neu versenden. Bis heute ist nichts passiert, ausser die Info dass die Ware (vor 2 Monaten, zur 2 Monate Anfrage beim Hersteller) versendet worden sei. Auf Anfragen ob man mir eine Seriennummer mitteilen könnte, kam keine Antwort! Erneute Anfrage, das gleiche Spielchen... Dieses Geschäftsgebaren inkl. Kundenservice sind untragbar. Besser Geld aus dem Fenster werfen, als über MOEBELSPOT24.de zu bestellen. Finger Weg. Absolut keine Empfehlung!
e1-immobilien.de - Tom - 29-10-2014 19:37:47 : Top Service! Seriös! Unglaublich attraktive und vorallem sehr viele Immobilienangebote, welche ich auf sämtlichen Internetseiten nicht finde.
saalefenster.de - M Westphal - 28-10-2014 14:16:30 : nochmal ich um die Dreistigkeit der Firma zu zeigen
Herr Sorge hat mich heute früh angerufen und wollte mit mir einen Termin zum nachbessern abstimmen und wollte wissen warum ich nicht mehr zurückrufe
1. hatte ich Ihm seit Juni /Juli mehrere Fristen gesetzt und es kam daraufhin nicht eine Rückantwort
2. Dann hat unser Anwalt einen letzten Termin gesetzt, da kam der Rückruf an dem Tag, wo die Arbeiten abgeschlossen sein hätten müssen. Wir haben dann wieder guten Willen gezeigt und einen erneuten Termin für den 23.10.2014 bestätigt und Ihn ganz klar gesagt, dass wir Urlaub nehmen und am Abend die Arbeiten durch einen Baugutachter abnehmen lassen. Dies schrieb Ihm dann auch unser Anwalt als schriftliche Bestätigung des Termins.
Er rief am 22.10.2014 Abends gegen 20 Uhr 30 an, da waren wir bereits im Bett. Diese Nachricht hörte ich am 23.10.2014 Vormittags ab.
Heute erzählter er uns, wir hätten ja Schuld, dass er nicht kommen konnte, denn wir hätten ja nicht zurückgerufen und er würde ja keine 500km fahren ohne Bestätigung.
Dann sagte ich Ihm, dass ich das erst am Vormittag abgehört habe, darauf hin kam dann, er war ja in der Nähe, dann wären sie vorbei gekommen. Aber ohne Rückruf zieht er die Monteure nicht von einer anderen Baustelle ab. Und er wollte ja mit dabei sein, hatte aber am 23.10.2014 keine Zeit, deshalb der späte Anruf.
1. Warum muss er erst 500km fahren, wenn er bei der zweiten Aussage in der Nähe war
2. warum kam er oder seineMonteure dann nicht vorbei, wenn er in der Nähe war
3. der Termin wurde von mir am Telefon und vom Anwalt schriftlich bestätigt, warum muss er da noch ne Bestätigung am 22.10.2014 in der Nacht haben
4. und warum plant man denn das Nachts, da könnte man keinen Mitarbeiter oder anderen Bauherren erreichen, um zu sagen, dass es nach Kiel geht
5. warum haben die überhaupt ne andere Baustelle an diesem Tag, denn der Termin wurde 14 Tage auf seinen Wunsch und nach seinem Terminvorschlag angenommen und bestätigt
6. warum ist er nicht wie vereinbart vorbei gekommen, Termin stand, wären wir nicht da gewesen, dann hätte er ja seine Pflicht erfüllt
und nun der Höhepunkt, uns das in die Schuhe zu schieben, weil wir unser Telefon nicht gleich abhöhren...mehr Frechheit geht nicht....
der Hohn kommt noch dazu, wir würden ihn ja jetzt ignorieren,,,er hat seit Juni auf keine einzigste Mail reagiert....
Nein Herr Sorge, wir reagieren auch nicht mehr, das macht unser Anwalt für uns und das ist der Beste Fachanwalt von Kiel....viel Spaß,,,,
saalefenster.de - 27-10-2014 21:08:30 : Herr Sorge hat ein dieses Jahr frisch saniertes Haus. Geld muss wohl da sein. Wie jetzt aber die Besitzverhältnisse sind kann ich nicht sagen. Wird wohl auf dem Namen seiner Frau laufen. Ich wünsche allen betroffenen viel Glück, starke Nerven und ein baldiges gutes Ende!
saalefenster.de - 27-10-2014 18:52:45 : www.danwindows.de
habe ich mir angeschaut,,,, das sieht jetzt schon so für mich aus, dass die schon ne neue Firma gründen und die alte aufgeben....
Herr Dotterrer wir haben damals zusammen angefangen, meine Fenster zu rechnen und das Angebot zu erstellen. Ich würde mich gern mit Ihnen in Verbindung setzten , sollte die Firma wirklich zu machen, dann würde ich auch prüfen lassen, ob eine Strafanzeige vll auch als Sammelanzeige anzustreben ist, da es hier schon so schein, dass ich nicht der einzigste bin, der hier hingehalten wird. Auch muss ich mal rechtlich prüfen lassen, ob bei einer AG der Geschäftsführer mit seinem privaten Vermögen haftet und ob der Herr Sorge nen Haus besitzt oder anderes Vermögen.
wir haben im Oktober 2013 bei denen Fenster und Türen bestellt.
Sreit dem haben wir bis heute nur Stress mit Saalefenster und deren Qualität
die Eingangstür ist undicht, die hat nen Bogen und somit kann das Wasser oben und unten in den ca. 2cm großen Spalt eindringen
sie quitscht wie in nem alten Schloß,,,zu Halloween sehr pratisch aber auf Dauer peinlich, da es so laut ist, das unsere Nachbarn das sogar schon hören und die wohnen 50m entfernt
Die Nebeneingangstür lässt sich nicht zuschließen und nicht aufschließen da das Schloß defekt ist, das kannste 20x im Kreis drehen und nix passiert
3 von 7 Rolläden fahren nicht runter, immerhin liegt die Quote der funktionierenden über 50% , um mal wenigstens etwas positiv zu betrachten
und das sind nur die gröbsten Mängel
Herr Sorge hatte mit uns einen festen letzten Nachbesserungstermin, der wie immer nicht eingehalten wurde. Wir wurden bis jetzt fast immer versetzt, Zusagen zwecks Rückruf wurden nie eingehalten und seit Januar rennen wir dieser Firma hinterher
Fakt ist, damit ist für uns jetzt Schluß.... dass wurde jetzt zu einem Fachanwalt übergeben, der leitet gerade ein Beweissicherungsverfahren ein und wir verklagen die Firma auf Schadenersatz und Geldrückerstattung bzw. Ersatzmontage und Reperatur durch eine andere Firma... Klage wird gegen gegen D-Minus AG laufen
ich denke auch, dass die kurz vorm Exitus stehen, spätestens nach unserer Klage können die zu machen, was auch das beste für die Menschheit ist.... ich könnte so kotz.......
würde ich heute nochmal die Wahl haben, ich würde bei dieser Firma nicht mal ne Schraube für 0,05€ bestellen, selbst der Anruf ist dort verlorene Zeit und wäre mir heute zu kostbar
kempe-gmbh.de - Burkhart - 27-10-2014 17:03:52 : Absolute professionelle Abwicklung vom Angebot über Installation, Freundlichkeit der Installateure und last not least der Sauberkeit. Von uns die Note eins. In jeder Beziehung weiter zu empfehlen.
saalefenster.de - R. Schlötzer - 26-10-2014 17:26:23 : Leider habe ich sehr schlechte Erfahrung machen müssen!
Ich habe im Juni 2014 drei Fenster und eine Tür bestellt, aber bis heute nicht erhalten. Seit 14 Tagen ist auch niemand mehr telefonisch zu erreichen.
Herr Sorge hat jetzt noch genau drei Möglichkeiten:
1. ich bekomme die bestellte und bezahlte Ware bis zum 31.10.2014 oder
2. ich bekomme bis 31.10.2014 mein Geld incl. Zinsen zurück, dann sehe ich von
einer Strafanzeige wegen Betrugs ab oder
3. ich werde aussergerichtliche Schritte einleiten
Diese Firma scheint auch gerade kurz davor, wenn nicht sogar in der Insolvenz sein!
manitera.de - 25-10-2014 11:09:49 : tina, Ware bestellt, verpackungen zu 80% leer, ignorieren alles.
sammelklage starten gegen diese firma, betrüger!
ich wollte auch meine Erfahrung mit Saalefenster mitteilen.
Im letzten Jahr 2013 hatte ich 3 Fenster bestellt und diese kamen nach kleiner Lieferterminverzögerung auch an. Qualität der Fenster und die Kommunikation und der Preis waren gut.
Aus meiner Erfahrung vom letzten Jahr habe ich mich ohne zögern entschieden auch dieses Jahr 4 Terrassenfenster bei dieser Firma zu bestellen, was ich auch am 1. Mai 2014 gemacht habe. Und bis jetzt....... habe ich keine Fenster!!!!! es wird am Ende des Monats 24 Wochen seit der Bestellung!!!!! Über die Servicehotline erwischst du keinen Mitarbeiter, und wenn, dann wirst du nur noch mit Aussagen: " Warten Sie bis nächste Woche" oder " Die werden bestimmt bei der nächsten Lieferung dabei sein" und und und....
Ich bin vom Kaufvertrag mit dem Rückzahlungsfrist bis spätestens 05.11.2014 zurückgetreten. Wenn bis dahin ich keinen Zahlungseingang feststelle werde ich rechtliche Schritte einleiten (Anzeige und Gericht)
Ich werde berichten.
manitera.de - Carlos - 23-10-2014 12:14:29 : Mache gerade die gleichen Erfahrungen, wie die meisten über mir. Warum kann der Staat denen nicht das Handwerk legen ? Haben doch schließlich eine deutsche Niederlassung ( oder Deckadresse ? ) und Konto bei einer dt. Bank. Die Firmenvertreterin in Deutschland einfach mal ein - und das Konto sperren. Wirkt meist Wunder. Ist allerdings in Bayern. Aber da ticken die Uhren ja auch anders.
Wenn man sich unter Manitera ohne weitere Angaben über das Unternehmen informiert, stößt man allerdings auch auf einen Hinweis, das diese Firma auf Computern am Arbeitsplatz nicht aufgerufen werden sollte. Betreibt aus Tschechien mehrere, meist dt. Webseiten, die mit Medizinversorgung wohl am wenigsten zu tun haben.
Fazit: Erst die Bewertungen lesen ( wenn auffindbar ) und dann entscheiden ob man bestellt.
manitera.de - Andreas - 21-10-2014 12:59:22 : 1.10. bestellt und überwiesen, bis heute (knapp 3 Wochen) keine Lieferung und keine Paketnummer erhalten. Mal sehen, ob ich das Geld so wiederbekomme oder ein Mahnverfahren starten muss. Da kommen dann ca. 100 € Kosten hinzu, die der Vertragspartner zahlen muss.
fensterhandel.de - Hape - 21-10-2014 10:38:36 : Prima Shop! Hatte immer jemanden, der mir weiter geholfen hat, wenn ich Fragen hatte. Was mir besonders gut gefallen hat war, dass ich immer über den Zustand der Bestellung informiert wurde. Sogar kurz vorher wurde ich angerufen und man hat mir den Liefertermin meiner Fenster mitgeteilt. Auch der freundliche und hilfsbereite Fahrer. Alles wunderbar. Ich kann den Shop nur empfehlen.
allnet-flat.com - Tom - 18-10-2014 19:53:12 : Erfrischend anders als die anderen unzähligen Tarifvergleiche.
bauernhof-beste.de - Maria Wüllner - 18-10-2014 09:58:08 : Wir haben sehr gute Erfahrungen auf Bauernhof Beste gemacht, endlich ein Hof, auf dem wirklich noch Lanwirtschaft betrieben wird.
Wir wurden herzlich empfangen und durften bei allen anstehenden landwirtschaftlichen Tätigkeiten dabei sein und mithelfen. Sehr familienfreundlich geführter Hof.
aufsperrdienst-natan.at - ShAk - 17-10-2014 19:32:33 : Hat bei zugefallener Tür schnell gearbeitet, Schloss musste nicht angefasst werden.
Nachteil: sehr teuer, hat 200€ verlangt.
dessous-art.de - Y.Gebauer - 17-10-2014 11:56:47 : Sehr gute Infos zu meiner Bestellung, wann Versand, wann Liefertermin , sogar mit Urzeit und wo abgegeben, besser geht nicht. Artikel wie erwartet!
Sehr empfehlenswert! Ich bestelle dort wieder.
polaris-fenster.de - mf - 16-10-2014 22:58:29 : Sehr schlechter service. Nie wieder . Ware ok . Aber wehe es gibt fragen. Warte seit 6 Wochen auf rückruf. Nichts passiert .
saalefenster.de - Sendler - 16-10-2014 08:42:33 : Schön zu lesen, daß es nicht nur mir so geht. Auch ich wurde von Herr Plaschnick belogen. Und zwar wollte ich lediglich wissen, ob sich für mich eine private Versicherung lohnt oder ob es vielleicht nicht doch zu teuer ist. Und wollte nur einen Vergleich. ein Tag später rief der Berater Herr Plaschnick an und hat einen Termin vereinbart. Und er hat sich dermaßen viel Mühe gegeben, mir zu erklären, wie viele Vorteile das hat. Und natürlich floß die private Erfahrung mit seinen Kindern mit ein. Das wahrscheinlich übliche Repertoire. Er erzählte mir auch, dass man das wohl schnell machen müßte (obwohl ich drei Monate Zeit hatte), da die Bearbeitung dauern könnte. Es kam der Riesenbogen mit den Gesundheitsfragen und meiner Unterchschrift darunter. Kein Wort, dass das der Vertrag wäre. Er meinte, "nun noch unterschreiben, daß ich sie richtig beraten habe". Er wollte mir eine Kopie des Leistungskatalogs per E-mail schicken und meinte, solange ich noch keine Kündigungsbestätigung von meiner gesetzlichen Krankenkasse hätte, käme eh kein Vertrag zustande. Und genau darauf bin ich reingefallen! Ich Idiot habe auch keinen Widerruf gesendet, als der Vertrag ins Haus kam, da er ja eigentlich eine Beginnverschiebung von vier Wochen beantragen wollte. Die ist wahrscheinlich nie angekommen und nun hocke ich auf zwei Versicherungen und habe dermaßen die Nase voll! Wie kann ich den durch eine Lüge zustande gekommenen Vertrag nun wieder loswerden? Ich bin dermaßen verzweifelt.
saalefenster.de - B.R - 15-10-2014 22:15:59 : Liebe Kunden,
Vorstand Sorge und der Top Verkäufer Plaschnick belügen weiter Kunden diesmal aus Berlin!!!!
Überzeugen sie sich selbst auf www.danwindows.de
Lächerlich das ganze!!!!!
saalefenster.de - Kunde vom 23-09-2014 - 15-10-2014 10:18:36 : Hallo,
ich möchte nun meinen Bericht abgeben:
Meine 3 Fensterelemente kamen wirklich am Freitag spät Abend den 10.10. geliefert.
Somit war zwar die Frist vorbei, aber egal.
Ich habe endlich die Elemente um meinen Wintergarten fertig zu bekommen.
Am Montag wurden Sie dann gleich 8 Uhr eingebaut.
Jetzt ist mein Wintergarten fertig.
Herr S. hat sein Wort gehalten.
Ich habe mich mit Ihm unterhalten und es scheint so, als ob wirklich die Zulieferfirma ein paar Probleme gemacht hat.
Schlussendlich ist doch alles gut gegangen.
Da ich noch weitere 7 Fenster benötige werde ich aufgrund der ersten Super Bestellung noch einmal Anfang nächstes Jahr starten in der Hoffnung, dass dann alles reibungslos verläuft.
Auch wenn ich zwischenzeitlich, sicherlich für alle seiten nachvollziehbar, sehr erbost war und schlussendlich um mein Geld gebangt habe, ist am ende alles gut gegangen.
Danke dafür!
saalefenster.de - Uwe Haupt - 14-10-2014 18:36:01 : Hallo Herr Anwalt ! Haben Sie sich verlaufen ? Anwälte wissen doch eigentlich, dass man den rechtlichen Weg nicht im Internet "öffentlich" geht. Wenn ihr Begehren ist, dass Sie gegen den, oder die Betreiber etwas unternehmen wollen, dann sind doch andere Wege fruchtbarer !
saalefenster.de - Dummer Anwalt - 11-10-2014 13:37:12 : Hallo Herr Anwalt, Ihr Aufwand ist einfach nur umsonst. Hier schreibt trotzdem jeder weiter seine Erfahrungen die er nun mal hat rein. Ob die Seite hier nun toll ist oder nicht. Was der Wahrheit entspricht, bleibt auch die Wahrheit. Egal wo, wie und wer es niederschreibt. Also weiter gehts munter mit den Erfahrungsberichten, die wie jeder erkennen kann keinesfalls positiv sind. Somalia Saale Fenster nun versucht Ihre Kunden auszulagern auf danwindows.de Anwalt weiß bereits bescheid und die nächsten Schritte werden eingeleitet.
manitera.de - K - 11-10-2014 00:14:18 : Vor drei Wochen bestellt nichts gekommen
miedermode.net - Jürgen - 10-10-2014 19:28:57 : Die von mir bestellte Rago 6101 ist genauso wie beschrieben, passt perfekt.
Dazu kommt der sehr sehr freundliche Kontakt. Die Lieferung war auch perfekt . Der Laden ist zu empfehlen, ohne Einschränkung !
saalefenster.de - Anwalt - 10-10-2014 19:17:12 : 1. Impressum immernoch nicht rechtsgültig und mit diesen Angaben in der jetzigen Form erst recht abmahnbar.
2. Das Kontaktformular im "Impressum" verweist auf die selbige (HTML) Seite - es wird eine Absendung von Formulardaten vorgetäuscht. Sehr "Seriös" diese Seite.
(und nein, dies schreibt kein Mitarbeiter von Saalefenster)
Kleine Hilfestellung:
§ 5 TMG
Der Gesetzeswortlaut kann auch im Zusammenhang unter der entsprechenden Rubrik hier aufgerufen werden. Im Folgenden sollen die einzelnen Angaben etwas näher konkretisiert werden.
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen.
Anzugeben sind sowohl Vor- als auch Nachname
Akademische Titel, Dienstgrade und Berufsbezeichnungen sind nicht Bestandteil des Namens, Adelsprädikate hingegen schon (vgl. Art. 123 I GG, 109 III 3 2 WRV).
Die Angabe einer Geschäftsanschrift durch eine Privatperson bzw. die Angabe einer Privatadresse eines kommerziellen Anbieters genügt nicht (so auch Lorenz, Die Anbieterkennzeichnung im Internet, S. 156 f. m.w.N.)
Eine Verpflichtung zur zusätzlichen Angabe eines eigenen Pseudonyms besteht nicht (anders Ernst GRUR 2003, 759). Umgekehrt ersetzt die Angabe eines Pseudonyms nicht die Angabe des echten Namens.
Ist ein Diensteanbieter noch minderjährig, so ist die Angabe seiner Vertretungsberechtigten (also in der Regel der Eltern) nicht erforderlich. Diesbzgl. dürfte eine gesetzliche Lücke bestehen, die nicht im Wege der Analogie geschlossen werden kann. Das Analogieverbot des Art. 103 II GG betrifft auch Ordnungswidrigkeiten.
Die Angabe einer bloßen Postfachadresse wurde schon unter der Fassung des TDG als nicht genügt angesehen (Schneider, Harald, Anwaltliche Webangebote - Die Ausgestaltung der Impressumspflicht nach § 6 TDG, MDR 2002, 1236; Brunst, Philipp, Umsetzungsprobleme der Impressumspflicht bei Webangeboten, MMR 2004, 8, 10); mit dem TMG wurde verdeutlicht, dass es sich bei der angegebenen Adresse um eine ladungsfähige Anschrift i.S.V. § 253 II 1 ZPO i.V.m. § 130 Nr. 1 ZPO handeln muss.
Bestehen mehrere Niederlassungen, ist im Zweifel die Hauptniederlassung anzugeben (Brunst, Philipp, Umsetzungsprobleme der Impressumspflicht bei Webangeboten, MMR 2004, 8, 10)
Bei juristischen Personen ist eine korrekte und vollständige Firmierung erforderlich
Die Verpflichtung zur Angabe des Vertretungsberechtigten gilt nicht nur für juristische Personen, sondern auch für Personengesellschaften, die mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (Brunst, Philipp, Umsetzungsprobleme der Impressumspflicht bei Webangeboten, MMR 2004, 8, 10); dies betrifft damit auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts
"Vertretungsberechtigte" sind nicht schon solche Personen, die "für den Inhalt verantwortlich" sind, es muss sich bei juristischen Personen aber nicht um den gesetzlich Vertretungsberechtigten handeln, die Benennung eines Prokuristen oder eines anderen Bevollmächtigten genügt, siehe OLG München, Urteil vom 26.07.2001, Az 29 U 3265/01 (a.A. Lorenz, Die Anbieterkennzeichnung im Internet, S. 147 ff. m.w.N.)
Der Umfang der Vertretungsmacht muss nicht angegeben werden (a.A. Roßnagel/Brönneke, § 6 TDG Rdn 50).
Die Angabe lediglich des Nachnamens zwischen dem Firmennamen und der Anschrift der Firma auf der Startseite genügt selbst dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn der vollständige Name im oberen Teil der auf der Homepage einsehbaren AGB abgebildet ist; siehe Beschluss des LG Berlin vom 17.09.2002, Az 103 O 102/02; Konsequenz des Urteils ist, dass die Pflichtangaben unter einem eigenen Menüpunkt angegeben werden müssen, die Verortung in den AGB genügt nicht (kritisch hierzu Beckmann, CR 2003, 140), dazu unten mehr.
Ob bei der Angabe der Rechtsform genügt, diese abgekürzt anzugeben (also z.B. GmbH) , oder ob sie ausgeschrieben werden muss (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung), ist richterlich noch nicht geklärt (Die gekürzte Form für nicht ausreichend hält Lorenz, K&R 2008, 340, 343)
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.
Die E-Mail-Adresse ist immer zu nennen.
Deutsche Gerichte waren unterschiedlicher Auffassung darüber, ob eine Telefonnummer zwingend im Impressum aufgeführt werden muss. Das OLG Köln (Urteil vom 13.02.2004, Az 6 U 109/03) bejahte eine derartige Pflicht, das OLG Hamm (Urteil vom 17.03.2004, Az 20 U 222/03) verneinte sie. Schließlich erreichte die Frage den BGH, der sie im April 2007 dem EuGH vorlegte (Urteil vom 26.4.2007, Az. I ZR 190/04). Nach dessen Entscheidung (Urteil vom 16.10.2008, Rechtssache C - 298/07) ist die Angabe einer Telefonnummer nicht unbedingt erforderlich. Neben der E-Mail-Adresse muss aber ein zweiter unmittelbarer und effizienter Kommunikationsweg eröffnet werden. Dies kann, muss aber nicht das Telefon sein. Eine elektronische Anfragemaske kann genügen (im konkreten Fall erhielten Nutzer auf diesem Weg Antworten innerhalb einer Stunde!) Siehe dazu auch ausführlicher meine erste Einschätzung zum Urteil! Wer sich nicht dem Risiko aussetzen möchte, dass Gerichte seinen zweiten Kommunikationsweg als ungenügend ansehen (z.B. weil Antworten auf Eingaben in einer Fragemaske zu lange dauern!), sollte besser seine Telefonnummer angeben!
Entschiedet sich ein Webmaster als zweiten Kommunikationsweg für die Angabe einer Telefonnummer dann gilt es folgendes zu beachten: Die Angabe einer ausländischen Telefonnummer genügt nicht.
Sofern vorhanden, sollte auch eine Faxnummer angegeben werden (Brunst, Philipp, Umsetzungsprobleme der Impressumspflicht bei Webangeboten, MMR 2004, 8, 10). Ein Fax könnte auch ein zweiter Kommunikationsweg i.S.d. Rechtsprechung des EuGH sein.
3. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf
Die Regelung soll Nutzern ermöglichen, sich bei einer Anlaufstelle zu informieren und ggfs. Beschwerden anzubringen
Die Mitteilung auch der Behördenadresse ist nach dem Gesetzeswortlaut zunächst nicht erforderlich; dem Nutzer soll aber eine einfache Kontaktaufnahme ermöglicht werden (auch der Wortlaut spricht von Angaben, so dass alleine die Nennung der Behörde nicht genügt), dies kann z.B. durch einen Link zur Website der Aufsichtsbehörde geschehen.
Betroffen von dieser Vorschrift sind u.a. Webseiten von Bauträgern (§ 34 c I 1 Nr. 2 GewO), Spielhallenbetreibern (§§ 33i I 1 bzw. 33 c I 1 bzw. 33 d I 1 GewO), Maklern (§ 34 c I 1 Nr. 1 GewO) Gastronomiebetrieben (§ 30 GastG) und Versicherungsunternehmen (§ 5 I VAG). Zulassungspflichtig sind auch Gaststätten, so dass auch diese, wenn sie über das Internet Bestellungen entgegennehmen, die nach Landesrecht zuständige Behörde angeben müssen!
Bei Patentanwälten ist die Patentanwaltskammer anzugeben (§ 69 II Nr.4 PatAnwO); bei Steuerberatern die zuständige Steuerberaterkammer (§ 76 II Nr.4 StBerG).
4. Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters, Partnerschaftsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das die Anbieter eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
Auch bei im Ausland registrierten Telemedienanbietern, die im Inland ihre Geschäftstätigkeit entfalten, greift das Transparenzgebot; diese müssen daher anstelle des Handelsregisters und der Registernummer das ausländische Gesellschaftsregister und die Registernummer benennen, bei dem und unter der die ausländische Gesellschaft eingetragen ist, siehe LG Frankfurt/M, Urteil vom 28.03.2003, Az 3-12 O 151/02
Die Aufzählung der Register ist abschließend, auch europarechtliche Vorgaben erfordern keine Angabe des Gewerberegisters und der Handwerksrolle (Lorenz, Die Anbieterkennzeichnung im Internet, S. 187 ff. m.w.N.)
Auch die das Register führende Stelle ist anzugeben (gem. § 125 I, II Nr. 1 FGG, 55 BGB, 160 b I 1 FGG, 10 II GenG die Amtsgerichte)
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
Der Begriff des Berufs ist identisch mit der Definition in Art. 1 lit. d Diplom-RL und Art. 1 lit. f Berufs-RL.
Betroffen von der Regelung u.a. Architekten, Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
Die Angaben müssen nicht zwingend auf der eigenen Homepage bereit gehalten werden, es genügt eine Verlinkung eines entsprechenden Angebots; die Bundesrechtsanwaltskammer hat z.B. die erforderlichen berufsrechtlichen Informationen (BRAO, BRAGO,BORA, FAO) in ihrem Angebot zusammengestellt
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer
Anzugeben ist die vom Bundesamt für Finanzen in Saarlouis vergebene USt-ID-Nr. Sie besteht aus den Buchstaben DE sowie 9 weiteren Ziffern.
Die normale Steuernummer gehört nicht ins Impressum!
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
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